Allgemeines

Batterieraum – Beschaffenheit

Immer wieder erreicht uns die Frage, ob man einen eigenen Batterieraum braucht und wie dieser gegebenenfalls beschaffen sein muss.

Zur Klärung dieser Frage sollte ihr erster Ansprechpartner, der für das Bauwesen zuständige Mitarbeiter der örtlichen Gemeinde sein.

Die Gemeinde wird folgende Fragen mit Ihnen klären wollen:

  1. Welche Kapazität (in kWh) soll ihr Speicher aufweisen? Hier ist zwischen der Brutto- und Nettokapazität zu unterscheiden.
  2. Welche Zelltechnologie/Zellchemie wird ihr Speicher aufweisen?
  3. Weist der Speicher eine Thermal Runaway – Schutzfunktion auf?
  4. Wo ist der geplante Aufstellort des Speichers (Haupt- oder Nebengebäude, Keller, Heizraum etc.)?

Die Gemeinden halten sich meistens an die OIB – Brandschutzrichtlinien.

Diese schreiben unterschiedliche Maßnahmen vor, je nachdem wie groß ihre Batterie ist. Die OIB-Richtlinie unterscheidet bei stationären Batterien zwischen einer Kapazität von bis zu 3, 20, und 100 kWh. Bei Batterien mit einer Kapazität zwischen 20 und 100 kWh wird unterschieden, ob die Zellen eine Thermal Runaway Schutzfunktion aufweisen. Unsere Batterie, die „Energy Master Premium DM 16.“ weist diese Schutzfunktion auf.

Was empfehlen wir als Praktiker?

Die Entscheidung, wo eine Batterie aufgestellt werden soll, basiert immer auf einer Reihe von Faktoren. Die Batterie sollte möglichst nahe an der sonstigen Technik (Wechselrichter) aufgestellt sein. Bei Niedervoltsystemen wie bei einem Victron ESS ist es ohnehin zwingend, dass hier nur äußerst kurze Leitungswege vorhanden sind.

Es muss also genügend Platz für die gesamte Technik vorhanden sein.

Wie empfehlen, einen eigenen Raum zu verwenden, wo die Technik (einschließlich der Batterie) untergebracht werden kann.

Das kann entweder ein bereits bestehender Technikraum, zB ein Technik- oder Heizraum sein, oder sie verwenden eine Nische im Haus (Keller etc.), die sie abmauern oder mit einem Brandschutz versehen.

Warum empfehlen wir das?

Ganz allgemein gilt, dass von Batterien keine höhere Brandgefahr ausgeht, als von anderen elektrischen Geräten. Sehen Sie Sich dazu den nachfolgenden Artikel an:

https://www.heise.de/hintergrund/Der-Fall-Senec-und-die-Diskussion-um-die-Sicherheit-von-PV-Speichern-10259983.html

Auch das Gutachten, das wir über die Batterie anfertigen haben lassen, sagt aus, dass ein Brand ausgeschlossen werden kann. Selbst wenn eine äußere Wärmequelle die Zellen erhitzt, kann sich die Batterie im Gesamten zwar stark erhitzen, jedoch kommt es dabei lediglich zu einer Rauchbildung, nicht jedoch zu einem Brand.

Diese Rauchbildung ist es allerdings, die uns dazu veranlaßt, Sie drauf aufmerksam zu machen, dass Sie hier Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Ein starker Rauch kann Ihr Haus massiv schädigen. Daher raten wir dazu, die Batterie in einem eigenen Raum aufzustellen.

Wie sollte dieser Raum beschaffen sein?

Er sollte über eine Entlüftung ins Freie verfügen und er sollte mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Förderungen

Aktuell (Stand – Jänner 2025): 

Die Förderaktion des Klima + Energiefonds (Energieautarke Bauernhöfe) ist derzeit geschlossen. Es ist aber zu erwarten, dass hier wieder neue Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. 
Die MwSt-Befreiung existiert aktuell weiterhin. Die neu entstehende BReg plant hier allerdings ein Ende dieses Steuervorteiles. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten….
Für Privatpersonen, Gebietskörperschaften oder Unternehmen

 

 

Ganz allgemein gilt weiterhin noch im gesamten Jahr 2025 eine Befreiung der MWSt für die Errichtung von PV-Anlagen + Speichern.
 

Förderaktion des Klima & Energiefonds Groß- und Mittelspeicheranlagen:

Förderhöhe: 
Von 51 – 250 kWh – 150 Euro / kWh oder max 30% 
Ab 250 kWh – max 20% 
Details:

https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2024/09/Leitfaden-Grossspeicheranlagen-2024.pdf

 

 

Für Landwirte:

 

Förderaktion des Klima & Energiefonds Energieautarke Bauernhöfe:

Förderhöhe – Grundsätzliches:

Mehrere Module anwendbar; Für PV + Speicher oder Speichererweitung; Zusatzförderung für Notstrom
Speicher: Bis 100 kWh (Grundantrag + Erweiterungsantrag) 200 Euro / kWh oder max 50 bzw. 60%.
Details:

https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2024/09/LF_Energieautarke_Bauernhoefe_2023.pdf

 

 

Für Privatpersonen in der Steiermark:

Förderung des Landes Steiermark im Rahmen der “Kleinen Sanierung“

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/165390930/